Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung zum 1. März 2023 die Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen für medizinische Einrichtungen geändert. Daher haben wir zum 1. März 2023 unsere Corona-Regelungen angepasst. Fast alle Corona bedingten Beschränkungen wurden aufgehoben. Unsere aktuellen Regelungen sehen wir folgt aus:
Masken- und Testpflicht
- Die Masken- und Testpflichten für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende entfallen.
- Neuanreisende müssen weiterhin einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest ist ausreichend.
- Für Besucher*innen gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Die Testpflicht entfällt.
Wir stellen weiterhin allen Patient*innen und Mitarbeitenden, die zum eigenen Schutz freiwillig eine Maske tragen möchten (med. Mund-Nasenschutz ausreichend), kostenfrei Masken zur Verfügung. Dies gilt nicht für Begleitpersonen und Besucher*innen.
Besuche
Zum 1. März 2023 haben wir das bisher geltende Besuchsverbot ebenfalls aufgehoben. Patienten dürfen in ihrer Freizeit wieder Besucher*innen in unserer Klinik empfangen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die aktuell gültigen Corona-Regelungen weiterhin eine Maskenpflicht für Besucher vorsehen. Daher gilt für Besucher weiterhin die Maskenpflicht innerhalb unserer Klinik (med. Mund-Nasenschutz ausreichend).
Außerdem bitten wir Besucher*innen, die Erkältungssymptome aufweisen, auf Besuche zu verzichten.