Aktuelle Corona-Regelungen
8. März 2023 

Unsere Corona-Regelungen bis 7. April

Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung zum 1. März 2023 die Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen für medizinische Einrichtungen geändert. Daher haben wir zum 1. März 2023 unsere Corona-Regelungen angepasst. Fast alle Corona bedingten Beschränkungen wurden aufgehoben. Unsere aktuellen Regelungen sehen wir folgt aus:

Masken- und Testpflicht

  • Die Masken- und Testpflichten für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende entfallen.
  • Neuanreisende müssen weiterhin einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest ist ausreichend.
  • Für Besucher*innen gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Die Testpflicht entfällt.

Wir stellen weiterhin allen Patient*innen und Mitarbeitenden, die zum eigenen Schutz freiwillig eine Maske tragen möchten (med. Mund-Nasenschutz ausreichend), kostenfrei Masken zur Verfügung. Dies gilt nicht für Begleitpersonen und Besucher*innen.

Besuche

Zum 1. März 2023 haben wir das bisher geltende Besuchsverbot ebenfalls aufgehoben. Patienten dürfen in ihrer Freizeit wieder Besucher*innen in unserer Klinik empfangen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die aktuell gültigen Corona-Regelungen weiterhin eine Maskenpflicht für Besucher vorsehen. Daher gilt für Besucher weiterhin die Maskenpflicht innerhalb unserer Klinik (med. Mund-Nasenschutz ausreichend).

Außerdem bitten wir Besucher*innen, die Erkältungssymptome aufweisen, auf Besuche zu verzichten.

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