Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung zum 1. März 2023 die Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen für medizinische Einrichtungen geändert. Daher haben wir zum 1. März 2023 unsere Corona-Regelungen angepasst. Fast alle Corona bedingten Beschränkungen wurden aufgehoben. Unsere aktuellen Regelungen sehen wir folgt aus:
Masken- und Testpflicht
- Die Maskenpflicht für alle Patientinnen und Patienten entfällt. Selbstverständlich gilt: Freiwillig kann zum Eigenschutz weiterhin eine Maske getragen werden.
- Die Testpflicht für Patientinnen und Patienten entfällt sowohl bei Aufnahme als auch routinemäßig im Laufe der Therapie.
- Die Masken- und Testpflicht entfällt auch für alle Mitarbeitenden der Kliniken. Zum Eigenschutz kann freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden.
- Bei Krankheitssymptomen gilt, der Arbeit fern zu bleiben.
Besuchsregeln
- Der Besuchsstopp in den Kliniken wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
- Für Besucherinnen und Besucher bleibt eine FFP2-Maskenpflicht bestehen. Die Testnachweispflicht entfällt.