7. März 2023 

Unsere Corona-Regelungen bis 7. April

Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung zum 1. März 2023 die Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen für medizinische Einrichtungen geändert. Daher haben wir zum 1. März 2023 unsere Corona-Regelungen angepasst. Fast alle Corona bedingten Beschränkungen wurden aufgehoben. Unsere aktuellen Regelungen sehen wir folgt aus und lösen unsere bisherigen Corona-FAQs ab:

Masken- und Testpflicht

  • Die Maskenpflicht für alle Patientinnen und Patienten entfällt. Selbstverständlich gilt: Freiwillig kann zum Eigenschutz weiterhin eine Maske getragen werden.
  • Die Testpflicht für Patientinnen und Patienten entfällt sowohl bei Aufnahme als auch routinemäßig im Laufe der Therapie.
  • Die Masken- und Testpflicht entfällt auch für alle Mitarbeitenden der Kliniken. Zum Eigenschutz kann freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden.
  • Bei Krankheitssymptomen gilt, der Arbeit fern zu bleiben.

Besuchsregeln

  • Der Besuchsstopp in den Kliniken wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
  • Für Besucherinnen und Besucher bleibt eine FFP2-Maskenpflicht bestehen. Die Testnachweispflicht entfällt.
  • Bitte beachten Sie die jeweils festgelegten Besuchszeiten der Kliniken in Bad Essen.
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