14. Juli 2023 

Patientenrecht: Rehaklinik ab sofort selbst aussuchen

Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist per Gesetzesänderung seit 1. Juli verpflichtet, den Wünschen der Patienten soweit wie möglich zu entsprechen / Weg in eine Wunsch-Rehaklinik von Paracelsus wird wesentlich einfacher

Wer bisher eine Reha-Maßnahme antrat, hatte oft ein Problem: Die Klinik oder Einrichtung wurde von der Rentenversicherung vorgegeben. Wer das ablehnte, und zum Beispiel seine Reha lieber in einer der zehn Rehakliniken von Paracelsus antreten wollte, konnte sich auf das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) berufen.

Es legt bereits seit 2001 fest, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf, wenn hierzu ein berechtigtes Interesse besteht. Ein oft mühsamer Weg, der Betroffene viel Zeit und Kraft kostete und manchmal nur mit juristischer Unterstützung erfolgreich war. Genau diese Situation hat seit 1. Juli nun ein Ende. Denn der Gesetzgeber hat durch Änderungen am Sozialgesetzbuch VI das Mitspracherecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung deutlich gestärkt.

Eigene Wahl wird Regelfall

Neu ist vor allem, dass die Auswahl keine Ausnahme mehr ist, sondern der Regelfall. Schon im Reha-Antrag wird jetzt ausdrücklich nach der favorisierten Klinik gefragt. Das soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch den Wettbewerb im Reha-Bereich fördern.

„Ganz ohne Vorgaben geht die Wahl aber nicht, denn schließlich geht es um eine hochqualitative medizinische Behandlung“, erklärt Phillip Fröschle, CEO der Paracelsus Rehabilitationskliniken Deutschland GmbH. „Die gewünschte Reha-Einrichtung muss in der Lage sein, die Behandlung der Patienten auch tatsächlich durchzuführen und sie muss – wie alle unsere Häuser – einen Belegungsvertrag der Deutschen Rentenversicherung vorweisen können.“

Darüber hinaus ist die DRV aber verpflichtet, auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie auf die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Auch die Entfernung zum Wohnort und die Zeit bis zum Beginn der Rehaspielen eine Rolle.

Recht unbedingt wahrnehmen

„Nie war der Weg in eine Wunschklinik von Paracelsus so einfach“, so Phillip Fröschle. „Wir raten allen, die einen Reha-Antrag stellen, dazu, ihre Rechte auch tatsächlich wahrzunehmen. Alle unsere Rehakliniken sind durch die DRV belegt und stehen zur freien Auswahl. Sprechen Sie rechtzeitig mit dem Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus und informieren Sie sich auf unserer Website.“ Wer von seinem Wunsch- und Wahlrecht keinen Gebrauch macht, dem werden vom Computer der Rentenversicherung automatisch vier Rehaeinrichtungen zur Auswahl vorgeschlagen. Trifft der Patient keine Entscheidung, wird die Einrichtunggenommen, die an erster Stelle genannt ist.

Portal erleichtert die Wahl

Hilfe bei der Wahl der passenden Einrichtung bietet nicht nur die Website der Paracelsus-Kliniken, sondern bundesweit auch das Online-Portal „Meine Rehabilitation“. Auf www.meine-rehabilitation.de können Versicherte die Qualität von mehr als 1.000 Reha-Einrichtungen vergleichen, die vertraglich mit der Deutschen Rentenversicherung verbunden sind und von ihr belegt werden. Zusätzlich bietet das Internetportal der Deutschen Rentenversicherung Informationen über das gestärkte Wunsch- und Wahlrecht und zu allen Fragen der Rehabilitation. Die Auswahl der Einrichtung selbst kann online im Reha-Antrag unter dem Link www.deutsche-rentenversicherung.de/reha-antrag oder mit Hilfe des dort herunterladbaren Formulars erfolgen.

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