Antragsstellung

Von zu Hause aus (Heilverfahren)

Sind Sie noch zu Hause, erfolgt die Antragsstellung in der Regel durch Ihren Hausarzt bzw. durch Ihren Facharzt. Als Berufstätige/r richtet sich der Antrag an Ihre zuständige Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern („Reha vor Rente“) – andernfalls ist Ihre Krankenkasse leistungspflichtig.

Jeder Patient kann seine Maßnahme selbst beantragen, d. h. Sie können Ihren Antrag ohne den Umweg über einen niedergelassenen Arzt, bei Ihrer Kasse oder auch der Rentenversicherung einreichen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie über Ihre Krankenkassen oder über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn Ihres Reha-Aufenthalts bei Ihrer Versicherung einreichen.

Aus dem Krankenhaus heraus (Anschlussrehabilitation)

In diesem Fall spricht man von einer Anschlussrehabilitation (AR) oder Anschlussheilbehandlung (AHB) – beide Begriffe werden synonym verwendet. Der Sozialdienst des Krankenhauses wird Ihre AR einleiten und Sie während der Antragsstellung und der Auswahl der Klinik unterstützen.

Sobald uns eine Kostenzusage Ihrer Rentenversicherung bzw. Krankenkasse vorliegt, erhalten Sie schriftlich oder telefonisch Bescheid über den Beginn Ihrer Rehabilitation.

Im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt erfolgt die Aufnahme entweder direkt oder innerhalb von zwei Wochen.

Hotline Arbeitskreis Gesundheit

Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. bietet Patienten und Ratsuchenden eine kostenfreie, telefonische Beratung rund um das Thema Rehabilitation an. Insbesondere können Sie sich unter der Hotline Hilfestellung holen, wenn der Kostenträger Ihren Antrag auf stationäre Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung abgelehnt hat. Aber auch wenn Sie allgemeine Fragen zum Thema „Wege in die Reha“ haben, hilft Ihnen der Arbeitskreis Gesundheit e.V. gerne weiter. 

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 100 63 50 erreichen Sie regelmäßig in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr einen persönlichen Ansprechpartner. 

Der Arbeitskreis Gesundheit e.V. ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss von derzeit 250 Rehabilitationskliniken unterschiedlicher Fachrichtungen. Der Arbeitskreis hat es sich zur Aufgabe gemacht, über die Möglichkeiten stationärer Rehabilitationsmaßnahmen und über die gesetzlichen Ansprüche solcher Maßnahmen zu informieren. Mit Faltblättern und Broschüren zu verschiedenen Krankheitsbildern informiert der Verein Versicherte und Patienten und unterstützt bei grundlegenden Fragen der Beantragung und Kostenerstattung von stationären Reha-Maßnahmen.

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