Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder tiefergehende Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
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Sobald uns die Kostenzusage Ihres Leistungsträgers (Rentenversicherung, gesetzliche oder private Krankenkasse, Sozialleistungsträger sowie Beihilfestelle) vorliegt, erhalten Sie von unserem Patientenmanagement ein Einladungsschreiben mit dem konkreten Aufnahmetermin und weiteren Hinweisen.
Außerdem erhalten Sie von uns eine detaillierte Liste, was Sie zu Ihrer Reha bei uns mitbringen und worauf Sie achten sollten.
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Ihre Anreise sollte in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr erfolgen. Wenn Sie mit der Bahn anreisen, ist Ihr Zielbahnhof Bad Gandersheim. Teilen Sie uns Ihre Ankunft mit dem in Ihrem Einladungsschreiben beigefügten Rückmeldung mit oder rufen Sie uns eine Woche vor Ihrer Anreise an, um mit Ihnen die zeitliche Abstimmung zu besprechen, wenn Sie vom Bahnhof abgeholt werden möchten.
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Die Anreise ist in unserer Klinik an jedem Wochentag möglich. Hauptanreisetage sind Dienstag und Mittwoch.
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Leistungsträger sind: Deutsche Rentenversicherung Bund und Länder, gesetzliche und private Krankenkassen, Sozialleistungsträger sowie Beihilfe.
Die Kosten trägt:
- die Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren,
- die Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind (z.B. Hausfrauen, Schüler, Studenten)
- das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren
- der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten,
- das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat geworden sind,
- die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.
Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort. Bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab.
Sind Sie Selbstzahler oder Privatpatient?
Dann kontaktieren Sie für weitere Informationen bitte unser Patientenmanagement.
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Laut gesetzlicher Regelung besteht in der Bundesrepublik eine Zuzahlungspflicht von 10,00 € pro Tag. Rehabilitanden mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, welche Zuzahlung Sie konkret leisten müssen und welche Möglichkeiten der Befreiung Sie wahrnehmen können.
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Die Behandlungsdauer in unserer Klinik variiert zwischen drei und etwa sechs Wochen. Unter Berücksichtigung Ihrer Erkrankung, Ihrer gesundheitlichen Problematik und der therapeutischen Notwendigkeit wird von Ihren Behandlern (Bezugstherapeut und Bezugsarzt) geprüft, inwieweit eine Verlängerung der Behandlung für Sie sinnvoll und notwendig ist. In Absprache mit Ihnen stellen wir einen Verlängerungsantrag bei dem für Sie zuständigen Kostenträger. Durchschnittlich beträgt die Behandlungszeit in unserem Haus etwa fünf Wochen.
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In einem unverbindlichen persönlichen Vorgespräch können Sie sich über unsere Behandlung informieren und unsere Klinik kennenlernen. Über das Med. Sekretariat unserer Klinik können Sie gerne einen Termin für ein (persönliches) Vorgespräch oder eine Klinikbesichtigung vereinbaren.
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Bei einer Rehabilitation handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, weshalb Ihnen während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik kein Urlaub angerechnet wird.
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Bitte erfragen Sie die Möglichkeiten im persönlichen Gespräch direkt mit der Klinik.
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In der therapiefreien Zeit ist es jederzeit möglich, Besuch zu empfangen.
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Eine Anwesenheitspflicht in der Klinik besteht während der Therapien, der Essenszeiten, zwischen 23.00 und 6.00 Uhr in der Woche sowie zwischen 24.00 und 6.00 Uhr vor therapiefreien Tagen.
In der therapiefreien Zeit können Sie die Klinik selbstverständlich verlassen, jedoch nur tagsüber, nicht über Nacht. Damit wir wissen, wer außer Haus ist, ist ein Eintrag in das Ausgangsbuch vor dem Verlassen des Klinikgeländes und bei Rückkehr erforderlich.
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Eine weitere stationäre Reha kann bei entsprechender medizinischer Begründung und deutlicher Notwendigkeit beantragt werden. Sprechen Sie dazu gerne mit Ihrem Haus- oder Facharzt.
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Bei medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an das Chefarztsekretariat/Elona Bechler T 05382 917-384
Bei sonstigen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt auf zu unserem Patientenmanagement T 05382 917-377.