Hier finden Sie eine kleine Übersicht, in der die wesentlichen Punkte noch einmal kurz für Sie zusammenfasst sind.
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Angehörigenarbeit
Ein bedeutsamer Faktor für den langfristigen Erfolg einer stationären Entwöhnungsbehandlung bei uns ist die Einbeziehung von Familienangehörigen und engen Bezugspersonen in die Therapie. Gespräche mit Ihren Angehörigen können bereits bei Ihrer Aufnahme, im Rahmen der Wochenendbesuche beim Sonntagsgespräch und vor allem in Form von Paar- und Familiengesprächen stattfinden.
An Paar- und Familiengesprächen können Ihre Angehörigen teilnehmen, wenn Sie mindestens drei Wochen in unserer Klinik sind.
Ausgang
In den ersten drei Wochen Ihres Klinikaufenthaltes haben Sie nur Ausgang innerhalb des geschützten Rahmens unseres Klinikgeländes. Bei dringenden Besorgungen wird wochentags eine begleitete Fahrtmöglichkeit in den Ort angeboten. Ab der vierten Woche können Sie die Klinik eigenständig zu den in unserer Hausordnung festgelegten Zeiten und nach der letzten für Sie relevanten Therapie für einen Ausflug verlassen. Ein Ausgangsbuch gibt einen Überblick über Aus- und Rückgänge.
Bank
Die nächsten Geldinstitute mit Geldautomaten befinden sich in Bad Essen. Es ist möglich, Geld auf unser Klinikkonto zu überweisen. Während unserer Kassenstunden bekommen Sie es dann ausgezahlt. Informationen zu den Kontodaten erhalten Sie über unser Patientenmanagement oder unserer Rezeption.
Barrierefreiheit
Die Rahmenbedingungen in unserer Klinik ermöglichen uns, auch Rollstuhlfahrer aufzunehmen, sofern sie keine Pflegeleistungen benötigen. Aufzüge im Haus ermöglichen einen barrierefreien Zugang zu allen Räumlichkeiten. Darüber hinaus bietet das Zusammenleben mit Ihren Mitpatienten vielfältige Möglichkeiten der gegenseitigen Rücksichtnahme, Hilfe und Unterstützung.
Besuchsmöglichkeiten
Die erste Besuchsmöglichkeit besteht nach drei Wochen Klinikaufenthalt am vierten Wochenende. Voraussetzung ist, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Angehörigen am Sonntagsgespräch unter Leitung unserer Therapeuten teilnehmen. Ziel ist das Einbeziehen der Angehörigen in die Rehabilitation.
Nach dem vierten Wochenende sind Besuche täglich außerhalb der Therapiezeiten möglich.
Besuchszeiten sind Montag bis Freitag 17.00 bis 21.00 Uhr sowie Samstag, Sonn- & an Feiertagen 8.45 bis 21.00 Uhr.
Eine Unterbringung von erwachsenen Begleitpersonen ist im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung nicht möglich.
Bibliothek
In unserer kleinen Bibliothek können Sie neben spezifischer Literatur über Sucht und Therapie auch Romane ausleihen. Hier befindet sich auch unser Internet-Terminal.
Einkaufen
In unserer Klinik gibt es eine Cafeteria und einen Kiosk. Beide sind zu bestimmten Zeiten geöffnet. Der Ort Bad Essen bietet darüber hinaus vielfältige Einkaufsmöglichkeiten.
Elektrische & elektronische Geräte
Folgende Elektrogeräte dürfen Sie mitbringen und verwenden: Rasierapparat, Zahnreinigungsgerät, Haartrockner und Phonogerät, wenn Sie den Betrieb in Zimmerlautstärke sicherstellen. Die Benutzung eines Laptops ist erlaubt, darf aber aus therapeutischen Gründen eingeschränkt werden. Nicht mitbringen oder verwenden dürfen Sie folgende Geräte: Fernsehgeräte oder DVD-Player. Der Gebrauch von Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Kochplatten, Höhensonnen, Heizkissen, Heizdecken, Toastern, offenem Licht wie Kerzen etc. ist wegen der hohen Brandgefahr ebenfalls untersagt. Bügelmöglichkeiten sind im Haus gegeben. Die Nutzung eines Handys im Zimmer und auf dem Klinikgelände (siehe Telefonieren) ist erlaubt.
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Fahrpreisbescheinigung
Für eine mögliche Anreisekostenerstattung benötigen Sie keine Fahrpreisbescheinigung!
Fernsehen
Sie können in der Woche von 18.15 Uhr bis zu den Nachtruhezeiten, am Wochenende oder an den Feiertagen ab 8.30 Uhr in den dafür vorgesehenen Aufenthaltsräumen fernsehen.
Fotos
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das Fotografieren auf dem gesamten Klinikgelände untersagt.
Haustiere
Das Mitbringen von Tieren können wir in unserer Klinik unter anderem auch aus Rücksichtnahme auf Ihre Mitpatienten leider nicht erlauben. Wenn Sie Tiere mögen, können Sie sich an der Pflege der Vögel, Fische und Kaninchen im Außengelände beteiligen.
Heimfahrten
Heimfahrten über das Wochenende sind im Rahmen einer Belastungserprobung ab der 8. Behandlungswoche möglich. Die Dauer Ihrer Heimfahrt beträgt einschließlich der An- und Abreise in der Regel drei Tage.
Pflegedienst
Unser Pflegedienstzimmer ist rund um die Uhr für Sie besetzt. Vom Dienstzimmer wird alles geregelt, das für den medizinisch/therapeutischen Ablauf notwendig ist.
PKW
Das Führen von Kraftfahrzeugen ist während der gesamten Therapiedauer nicht gestattet. Darin eingeschlossen sind auch die Anreise- und Abreisetage. Dies gilt ebenso für die Wochenenden, die Familienheimfahrten oder die Angehörigengespräche.
Post
Im Foyer unserer Klinik hat jeder Patient ein Postfach. Die Post wird von Montag bis Samstag in die Fächer verteilt. Hier finden Sie auch wichtige Nachrichten und Änderungsmeldungen. Postpakete können Sie selbstverständlich in unsere Klinik bestellen und werden über unsere Rezeption an Sie ausgegeben. Dort befindet sich auch ein Posteinwurf für ausgehende Post. Bitte beachten Sie hierfür die Zeiten für die Leerung des Briefkastens.
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Ruhezeiten
Für Ihr Wohlbefinden und damit auch den Erfolg der Therapie ist es wichtig, sich regelmäßig Ruhezeiten zu gönnen.
Neben einer Mittagsruhe zwischen 13.15 bis 14.00 Uhr gilt unter der Woche eine Nachtruhe ab 22.30 bis 6.00 Uhr. An Freitagen, Samstagen und Feiertagen ab 24.00 bis 6.00 Uhr. In diesen Zeiten halten Sie sich auf Ihrem Zimmer auf und nehmen Rücksicht auf Mitpatienten, die ruhen und schlafen wollen.
Sauna & Schwimmbad
Unsere Sauna kann nach Absprache mit Ihrem Arzt genutzt werden. Unser Schwimmbad steht Ihnen in der Freizeit und am Wochenende zu festgelegten Zeiten zur Verfügung.
Sporthalle
Unsere Sporthalle kann auch für Ihre Freizeit genutzt werden. Ein Mitpatient übernimmt in der Regel die Aufgabe des „Sportwartes“ und steht als Ansprechpartner und zum Ausleihen der entsprechenden Sportgeräte zur Verfügung.
Suchtmittel
Unsere Klinik bietet Ihnen einen suchtmittelfreien Behandlungsrahmen. Mit Beginn der Behandlung verpflichten Sie sich, für die Dauer der Behandlung auf die Beschaffung, den Besitz, die Einnahme und die Weitergabe von Suchtmitteln (Alkohol, Medikamente, Drogen) zu verzichten. Nicht erlaubt sind außerdem: Apothekenbesuche, Spielen um Geld oder sonstige Gewinne sowie das Aufsuchen von Spielhallen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Gepäck bei der Anreise „suchtmittelfrei“ ist. Eine Kontrolle Ihres Gepäcks, Ihres Zimmers oder Ihrer eingehenden Päckchen und Pakete auf Alkohol, Medikamente oder Drogen kann während der gesamten Behandlungsdauer in Ihrer Gegenwart durchgeführt werden.
Tagesablauf
Therapiepläne strukturieren Ihren Tag und werden Ihnen mit Ihrem Therapiebeginn ausgehändigt.
Telefonieren
Alle Zimmer sind mit einem Telefonanschluss ausgestattet. Das Telefon kann gegen eine Telefonpauschale zur Nutzung freigeschaltet werden. Ausnahme bildet die Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr. Um Ihre Mitpatienten und den Klinikablauf nicht zu stören, dürfen Sie Mobiltelefone ausschließlich auf Ihrem Zimmer bzw. auf dem Klinikaußengelände benutzen. Der Empfang von Funksignalen, auch abhängig von Ihrem Telefon-Anbieter, ist auf unserem Klinikgelände leider nicht überall oder nur eingeschränkt möglich.
Wäsche
In unserer Klinik stehen Ihnen für Ihre Wäsche Münzwaschmaschinen und Wäschetrockner gegen Entgelt zur Verfügung. Es bestehen außerdem Trocknungsmöglichkeiten im Freigelände der Klinik. Für Diebstahl, Beschädigungen der Wäsche durch z.B. falsche Einstellungen oder Eingriff in den Waschvorgang durch andere Patienten kann unsererseits leider keine Haftung übernommen werden.
WLAN
Ein WLAN-Hotspot ist in der Cafeteria und in den Räumen 2.79-2.80 täglich in der Zeit von 6.00 bis 23.00 Uhr verfügbar. Bitte beachten Sie, dass unser WLAN-Zugang technisch begrenzt ist. Der Zugang wird Ihnen kostenfrei gewährt, es sind keine Zugangsdaten erforderlich. Darüber hinaus bieten wir Ihnen klinikeigene PCs mit kostenfreiem Internetzugang in unserer Bibliothek an.
Zuzahlung
Laut gesetzlicher Regelung besteht in der Bundesrepublik eine Zuzahlungspflicht von 10,00 € pro Tag. Rehabilitanden mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, welche Zuzahlung Sie konkret leisten müssen und welche Möglichkeiten der Befreiung Sie wahrnehmen können.