Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder tiefergehende Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

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Sobald uns die Kostenzusage Ihres Leistungsträgers vorliegt, erhalten Sie von unserem Patientenmanagement ein Einladungsschreiben mit dem konkreten Aufnahmetermin und weiteren Hinweisen. 

Außerdem erhalten Sie von uns eine detaillierte Liste, was Sie zu Ihrer Reha bei uns mitbringen und worauf Sie achten sollten.

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Wir bitten Sie, bis 11 Uhr anzureisen. Wenn Sie mit der Bahn anreisen ist Ihr Zielbahnhof Bad Gandersheim. Rufen Sie uns für eine zeitliche Abstimmung eine Woche vor Anreise an, wenn Sie vom Bahnhof abgeholt werden möchten!

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Die Anreisetage für die orthopädische Anschlussrehabilitation (AR) und die orthopädische Rehabilitation sind Montag bis Freitag, weitere Anreisetage sind nach Vereinbarung möglich.

Patienten, die eine Verhaltensmedizinische Orthopädische Rehabilitationsmaßnahme (VMO) in Anspruch nehmen, reisen dienstags an.

Der Anreisetag für Patienten, die im Bereich der Medizinisch-Berufsorientierten Orthopädischen Rehabilitation (MBOR) rehabilitieren, ist Donnerstag.

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Der Aufenthalt in unserer Klinik wird von den Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen anerkannt und ist beihilfefähig. 

Die Kosten trägt:

  • die Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren, 
  • die Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind (z.B. Hausfrauen, Schüler, Studenten)
  • das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren
  • der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten,
  • die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.

Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort.

Bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab.

Sind Sie Selbstzahler oder Privatpatient? Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Patientenmanagement.

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Laut gesetzlicher Regelung besteht in der Bundesrepublik eine Zuzahlungspflicht von 10,00 € pro Tag. Rehabilitanden mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden. 

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, welche Zuzahlung Sie konkret leisten müssen und welche Möglichkeiten der Befreiung Sie wahrnehmen können.

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Die orthopädische Anschlussrehabilitation (AR) / Rehabilitation sowie die Medizinisch-Berufsorientierte Orthopädische Rehabilitation (MBOR) umfassen in der Regel eine Dauer von drei Wochen. Eine Verlängerung der Maßnahmen ist bei gegebener medizinischer Indikation und in Absprache mit dem Kostenträger möglich.

Die Dauer der Verhaltensmedizinischen Orthopädischen Rehabilitationsmaßnahme (VMO/VOR) beträgt in der Regel vier Wochen. In Abstimmung mit dem Kostenträger und bei gegebener medizinischer Indikation ist die Verlängerung der Rehabilitationsbehandlung möglich.

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Selbstverständlich ist es möglich, die Klinik vor Antritt der Rehabilitationsbehandlung zu besichtigen. Unser Patientenmanagement vereinbart gerne einen Termin mit Ihnen!

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Bei einer Rehabilitation handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, weshalb Ihnen während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik kein Urlaub angerechnet wird.

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Im Bereich der orthopädischen Anschlussrehabilitation (AR) und Rehabilitation ist eine Begleitung durch den Partner generell möglich. Benötigt die Begleitperson selbst Pflege, muss dies vorher bei uns bekannt geben werden, damit wir einen externen Pflegedienst organisieren können.

Für Patienten, die eine Rehabilitationsmaßnahme auf dem Gebiet der Verhaltensmedizinischen Orthopädischen Rehabilitation (VMO) oder der Medizinisch-Berufsorientierten Orthopädischen Rehabilitation (MBOR) absolvieren, kann der Partner am Wochenende als Begleitung mit aufgenommen werden.

Eine Aufnahme von Kindern ist nicht möglich.

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In der therapiefreien Zeit ist es jederzeit möglich, Besuch zu empfangen. 

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Eine weitere stationäre Reha kann bei entsprechender medizinischer Begründung und deutlicher Notwendigkeit beantragt werden. Sprechen Sie hierzu gerne mit Ihrem Haus- oder Facharzt.

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Bei medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an das Chefarztsekretariat/Kerstin Bode unter T 05382 707-633.

Bei sonstigen Fragestellungen nehmen Sie bitte Kontakt auf zu unserem Patientenmanagement unter T 05382 917-265.

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