Corona FAQ

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab dem 1. März 2023 gelten in unserer Klinik keine Einschränkungen mehr. Die Test- und Maskenpflicht während Ihres Aufenthalts entfällt.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen

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Ja, Sie dürfen Besuch empfangen. Allerdings gilt für Besucher weiterhin eine Maskenpflicht.

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Die Masken- und Testpflicht entfällt für Sie.

Patienten und Mitarbeitenden, die zum eigenen Schutz weiterhin eine Maske tragen möchten, stellen wir diese weiterhin kostenfrei zur Verfügung (med. Mund-Nasenschutz ausreichend).

Ausreichend Spender zur Händedesinfektion stehen im Haus zur Verfügung.

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Unser Schwimmbad ist für Therapien geöffnet.

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Eine Begleitperson kann unterstützend und förderlich für das Erreichen des Reha-Zieles sein. Daher ist die Aufnahme einer Begleitperson möglich. Für weitere Voraussetzungen sprechen Sie bitte unser Patientenmanagement an!

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Nein, zur Zeit können keine Patientinnen und Patienten für eine ambulante Rehamaßnahme aufgenommen werden.

Kontakt zum Patientenmanagement

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