Liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem 1. März 2023 gelten in unserer Klinik keine Einschränkungen mehr. Die Test- und Maskenpflicht während Ihres Aufenthalts entfällt.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen
keyboard_arrow_down
Ja, Sie dürfen Besuch empfangen. Allerdings gilt für Besucher weiterhin eine Maskenpflicht.
keyboard_arrow_down
Die Masken- und Testpflicht entfällt für Sie.
Patienten und Mitarbeitenden, die zum eigenen Schutz weiterhin eine Maske tragen möchten, stellen wir diese weiterhin kostenfrei zur Verfügung (med. Mund-Nasenschutz ausreichend).
Ausreichend Spender zur Händedesinfektion stehen im Haus zur Verfügung.
keyboard_arrow_down
Unser Schwimmbad ist für Therapien geöffnet.
keyboard_arrow_down
Eine Begleitperson kann unterstützend und förderlich für das Erreichen des Reha-Zieles sein. Daher ist die Aufnahme einer Begleitperson möglich. Für weitere Voraussetzungen sprechen Sie bitte unser Patientenmanagement an!
keyboard_arrow_down
Nein, zur Zeit können keine Patientinnen und Patienten für eine ambulante Rehamaßnahme aufgenommen werden.