Für Beschäftigte und Patienten im stationären Bereich entfällt seit dem 1. März die Test- und Maskenpflicht:
Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung zum 1. März 2023 die Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen für medizinische Einrichtungen angepasst. Ab dem 1. März entfällt somit auch in unserer Klinik die Masken- und Testpflicht für Mitarbeitende und Patientinnen und Patienten. Wer sich damit unsicher fühlt, kann weiterhin freiwillig zum eigenen Schutz eine Maske tragen (med. Mund-Nasenschutz ausreichend). Sie benötigen keinen negativen Test mehr bei Anreise und Antritt Ihrer Reha-Maßnahme.
Im Ausbruchsfall können gesonderte Regelungen gelten.
Besuchsregeln:
Es dürfen wieder Besucher uneingeschränkt ins Haus. Ab dem 8. April ist die Maskenpflicht für Besucher aufgehoben.
Begleitpersonen:
Eine Begleitperson kann unterstützend und förderlich für das Erreichen Ihres Reha-Zieles sein. Daher ist die Aufnahme einer Begleitperson möglich.