Für Beschäftigte und Patienten im stationären Bereich entfällt seit dem 1. März die Test- und Maskenpflicht. Besucher müssen weiterhin eine Maske tragen. Dieses gilt auch für Besucher/Patienten im ambulanten Bereich.
Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung zum 1. März 2023 die Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen für medizinische Einrichtungen angepasst. Ab dem 1. März entfällt somit auch in unserer Klinik die Masken- und Testpflicht für Mitarbeitende. Das gilt auch für Honorarkräfte oder Mitarbeiter externer Dienstleister. Wer sich damit unsicher fühlt, kann weiterhin freiwillig zum eigenen Schutz eine Maske tragen (med. Mund-Nasenschutz ausreichend). Diese stellen wir zur Verfügung. Für Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen gilt weiterhin: wer krank ist, bleibt zu Hause.
Im Ausbruchsfall können gesonderte Regelungen gelten.
Auch für unsere Patientinnen und Patienten entfallen ab 1. März die Test- sowie die Maskenpflicht. Natürlich stellen wir auch unseren Patienten, die weiterhin freiwillig Maske tragen wollen, medizinischen Mund-Nasenschutz zur Verfügung.
Mit den Neuerungen ab 1. März fallen ebenfalls alle Teilnehmerbegrenzungen in der Multimodalen Schmerztherapie weg.
Besuchsregeln:
Es dürfen wieder Besucher uneingeschränkt ins Haus. Für Besucher gilt allerdings weiterhin eine Maskenpflicht (med. Mund-Nasenschutz ausreichend). Eine Begrenzung der Besucherzahl je Patient entfällt. Patienten können zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr Besuche empfangen.