1. März 2023 

Aktuelle Coronaregeln bis 7. April

Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung zum 1. März 2023 die Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen für medizinische Einrichtungen angepasst. Ab dem 1. März entfällt somit auch in unserer Klinik die Masken- und Testpflicht für Mitarbeitende. Das gilt auch für Honorarkräfte oder Mitarbeiter externer Dienstleister. Wer sich damit unsicher fühlt, kann weiterhin freiwillig zum eigenen Schutz eine Maske tragen (med. Mund-Nasenschutz ausreichend). Diese stellen wir zur Verfügung. Für Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen gilt weiterhin: wer krank ist, bleibt zu Hause. 

Im Ausbruchsfall können gesonderte Regelungen gelten. 

Auch für unsere stationären Patientinnen und Patienten entfallen ab 1. März die Test- sowie die Maskenpflicht. Natürlich stellen wir auch unseren Patienten, die weiterhin freiwillig Maske tragen wollen, medizinischen Mund-Nasenschutz zur Verfügung.

Mit den Neuerungen ab 1. März fallen ebenfalls alle Teilnehmerbegrenzungen in der Multimodalen Schmerztherapie weg.

Besuchsregeln:

Es dürfen wieder Besucher uneingeschränkt ins Haus. Für Besucher gilt allerdings weiterhin eine Maskenpflicht (med. Mund-Nasenschutz ausreichend). Eine Begrenzung der Besucherzahl je Patient entfällt. Patienten können zwischen 15.00 Uhr und 18.00 Uhr Besuche empfangen.

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